Altstätten (Transkription Nr. 1207)

Schulort Altstätten
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 5-6
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Altstätten
Kirchgemeinde 1799: Altstätten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Altstätten, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)

IIte Schul, Untere Stadtschul

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Altstädten

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Stadt

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine u. Agentschaft gleichen Nammens.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Ober Rheinthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schule gehören alle reformierten Hauser in der Stadt und vor Stadt. Alle sind innerhalb des Umkreises einer Viertelstund entfernt. An der Zahl circa 150 Hauser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte Schulen sind auf eine Stund im Umkreise.
a. die Obere Stadtschule im gleichen Hause.
b. Hinterforst, entfernt 1/2. Stund.
c. Unterwarmesberg, entfernt 3/4. Stund.
d. Oberwarmesberg, entfernt 1. Stund.
e. Gaiziberg, entfernt 3/4. Stund.
f. Vorder kornberg, entfernt 1. Stund.
g. Leüchingen, entfernt 1/4. Stund.
h. Marbach, entfernt 1/2. Stund.
i. Eichberg, entfernt 1. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

So viel möglich werden die Kinder in Klaßen eingetheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder; buchstabieren, lesen, u. memorisieren.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird durchs ganze Jahr gehalten, 4 Wochen Vacanz im Herbst ausgenohmen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind, Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß, u. Testament, Psalter, Bättbücher, auch Calender, u. Zeitungen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Habe keinen Beruf im Schreiben Unterricht zu geben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Vormittag von 8. bis 11. Uhr.
Nachmittag von 12. bis 3. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher wurde der Schulmeister von den Schulgenoßen durchs heimliche Mehr erwählt, nach dem derselbe zu vor vom Pfarrer im beyseyn E. E. Schulrath geprüft worden war. u. den access zur Bewerbung um den Schuldienst erhalten hatte.
Alle Jahr muß der Schulmeister zu erst beym SchulRath u. dann bey den Schulgenoßen von Neüem anhalten und von Neüem erwählt werden.

III.11.bWie heißt er?

der gegenwärtig Schulmeister heißt Johannes Walser.

III.11.cWo ist er her?

ist aus dem Hinterforst, der Pfarrey Altstetten gebürtig

III.11.dWie alt?

34. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verehlicht u. hat 2. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst seit 12. Jahren Schulmeister.
hat vom ehe mahligen Schulmeister Boltschauser Unterricht genoßen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich stets diesem Beruf gewidmet, und stand als Schullehrer 8. Jahr im Hinterforst, u. seit 4 Jahren auf hiesigem Posten.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeitet im Sommer seine Gemeindstheile.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule:
Sommer u. Winter zeit ohn gefahr gleich Knaben 32 Mädchen 29

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Schulfond: Siehe die Obere Stadtschule

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus: Siehe die Obere Stadtschule

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen besteht
a. am Geld fl. 69. 20. xr. welches aus dem Schulfod bezahlt werden; für das verfloßene Jahr wurd mir noch ein Trinkgeld von fl. 15. geschöpft.
b. in einem Stück Torf-Boden wor aus der Schullehrer auf seine Kosten sich genugsamm mit Torf versehen kann.
c Eine eigne freye Wohnung im Schulhaus.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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